Lichtimmission
Gerade in Umgebung von Sportstätten oder Industriegebieten fühlen sich Anwohner oft durch Flutlichtanlagen geblendet.
Der Länderausschuss für Immisionsschutz hat "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" veröffentlicht. Hier sind Grenzwerte für die Raumaufhellung und die Blendwirkung definiert. Ist die Raumaufhellung mit einem Luxmeter noch relativ einfach zu Messen, gestaltet sich die Messung der Blendwirkung komplexer: Hier sind nicht nur die Größe und die Leuchtdichte der Lichtaustrittsöffnungen zu erfassen, sondern auch die Umgebungslichtverhältnisse.
Zu unserem Angebot gehört es, im Auftrag von Anwohner oder Behörden die einschlägigen Messungen durchzuführen und basierend auf den Messungen Gutachten zu erstellen.